Anerkannte Berufstätigkeit

Ähnlich zur anerkannten Berufsausbildung kann es sein, dass Dir eine ausgeübte Berufstätigkeit im Rahmen der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) oder im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) zusätzliche Punkte bringt. Hierbei handelt es sich um Punkte, die unabhängig von Deinen schulischen Leistungen vergeben werden.

Zu den anerkannten Berufstätigkeiten zählen die Berufe Altenpfleger/in, Anästhesietechnische/r Assistent/in, Arzthelfer/in, Biologielaborant/in, Chemielaborant/in, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Krankenschwester/- pfleger, Logopäde/Logopädin, Medizinische/r Fachangestellte/r, Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA), Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in, Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Medizinlaborant/in, Notfallsanitäter, Operationstechnische/r Angestellte/r, Operationstechnische/r Assistent/in, Orthoptist/in, Pflegefachfrau/-mann, Physiotherapeut/in, Radiologischtechnische/r Assistent/in (RTA), Rettungsassistent/in, Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in.

Damit die Anerkennung erfolgen kann, musst Du die Tätigkeit mindestens 12 Monate ausgeübt haben. Hierbei gibt es den 31. Januar als Stichtag für die Berücksichtigung zum Sommersemester sowie den 31. Juli für die Berücksichtigung Deiner Berufstätigkeit zum Wintersemester.