Anerkannter Dienst

Bei der Vergabe von Studienplätzen w erden neben den schulischen Leistungen auch außerschulische Leistungen betrachtet. Im Rahmen der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) kannst Du an dieser Stelle mit dem Absolvieren eines anerkannten Dienstes Punkte bekommen, die bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden.

Dabei werden folgende Dienste anerkannt: Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr (mind. 2 Jahre), Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit bei den Maltesern (mind. 2 Jahre), Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit bei den Johannitern (mind. 2 Jahre), Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit bei der DLRG (mind. 2 Jahre), Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit beim ASB (mind. 2 Jahre), Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit beim DRK/DKMS (mind. 2 Jahre), Dienste/ehrenamtliche Tätigkeit beim THW (mind. 2 Jahre), FSJ (ab mind. 11 vollendeten Monaten), FÖJ (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Internationaler Jugendfreiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Bundesfreiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Europäischer Freiwilligendienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Anderer Dienst im Ausland (ADIA) (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Zivildienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten), Freiwilliger Wehrdienst (ab mind. 11 vollendeten Monaten).

Für die jeweilige Mindestdauer gilt der 31. Januar als Stichtag für die Berücksichtigung zum Sommersemester sowie den 31. Juli als Stichtag für die Berücksichtigung zum Wintersemester.