Gleichwertigkeitsprüfung

Um in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können, musst Du über eine sogenannte Approbation verfügen, die quasi Deine Berufserlaubnis darstellt. Wenn Du einen Abschluss einer deutschen Hochschule hast, ist dies selbstverständlich kein Problem.

Anders sieht es eventuell aus, wenn Du im Ausland Medizin studiert hast. Handelt es sich um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder die Schweiz, wird Deine dort erhaltene Berufserlaubnis im Rahmen geltender Gesetze in der Regel automatisch anerkannt.

Solltest Du aber einen Abschluss aus einem anderen, sogenannten Drittland, haben, musst Du sehr wahrscheinlich nachweisen, dass Studieninhalte und somit das vermittelte Wissen dem in Deutschland geforderten Standard entsprechen. Diese benötigte Gleichwertigkeit zum deutschen Standard kann im Rahmen einer speziellen Gleichwertigkeitsprüfung nachgewiesen werden. Die Überprüfung kann individuell durch die jeweiligen Landesprüfungsämter erfolgen.