Landesärztekammer

In jedem Bundesland gibt es eine Landesärztekammer, die für das jeweilige Bundesland, bzw. die dort die Interessen der Ärztinnen und Ärzte vertritt. Als fertiger Arzt bzw. Ärztin bist du Pflichtmitglied in der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem Du arbeitest und musst Mitgliedsbeiträge bezahlen.