Numerus Clausus

Der Numerus Clausus beschreibt Einschränkungen der Zulassungen an Hochschulen. Er soll zum Ausdruck bringen, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen gibt, und die Anzahl der Bewerbungen diese in der Regel übersteigt. In medizinischen Studiengängen war dieser Fall in den letzten Jahren stets gegeben.

In diesem Fall werden die Bewerberinnen und Bewerber, die tatsächlich zum Studium zugelassen werden, auf Basis unterschiedlicher Faktoren, zum Beispiel ihrer Abiturnote, dem Auswahlverfahren der Hochschulen oder einer Zusätzlichen Eignungsquote ausgewählt.