Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist die offizielle Bezeichnung für das Zweite Staatsexamen im Medizinstudium. Es setzt einen bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sowie eine absolvierte Klinik mit entsprechenden Famulaturen voraus.

Das Bestehen dieser schriftlichen Prüfung, die einmal im Frühjahr und einmal im Herbst angeboten wird, ist Voraussetzung für das Praktische Jahr.

Die Multiple Choice Prüfungen decken mehrere Themenbereich ab, von denen die Innere Medizin sowie auch Pharmakologie große Anteile haben. Die Prüfung ist umfangreich und findet an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt.