Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist das dritte und letzte Staatsexamen im Studium der Humanmedizin.

Es findet nach dem Praktischen Jahr statt und setzt somit neben den Pflichtertialen im Praktischen Jahr selbstverständlich auch einen bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und einen bestandenen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung voraus.

Die Prüfung ist in zwei Teile unterteilt wobei am ersten Tag eine Fallvorstellung am Patientenbett und am zweiten Tag mit einer mündlichen Prüfung zu Fachbereichen. in vier Teilbereichen. Dabei kommen stets Innere Medizin und Chirurgie vor, dazu gibt es ein Wahlfach und ein zugelostes Fach.

Mit dem Bestehen dieser Prüfung kann die Approbation erlangt werden.